in den Kirchenvorstand wurden gewählt:
1. Sarah Herzog mit 413 Stimmen
2. Dr. Frank Oehne mit 307 Stimmen
3. Christian Daldorf mit 280 Stimmen
4. Christian Hottel mit 279 Stimmen
5. Gesine Schön mit 257 Stimmen
6. Simone Fegert mit 233 Stimmen
in den Kirchenvorstand wurden berufen:
1. Carsten Richert
2. Götz Michael Weber
Ersatzkirchenvorsteher:
7. Alexander Isheim mit 193 Stimmen
8. Carsten Richert mit 178 Stimmen
9. Christine Prehn mit 132 Stimmen
10. Dr. Christian Plath mit 123 Stimmen
Wahlberechtigte insgesamt | 2.384 | |
gewählt haben insgesamt online Urnenwahl |
419 127 279 13 |
17,58 %
|
Zusammensetzung des neuen Kirchenvorstandes:
In den neuen Kirchenvorstand werden vom noch amtierenden Kirchenvorstand, mit den neu gewählten Mitgliedern, noch zwei Mitglieder dazu berufen. Dazu kommen der Vertreter des Pfarramtes und ein
Mitglied der (noch neu zu wählenden) Kirchenkreissynode.
Am Sonntag, 2. Juni 24 wird um 9:30 Uhr der neue Kirchenvorstand in sein Amt eingeführt und die ausscheidenden Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen
verabschiedet. Bis dahin ist noch der alte Kirchenvorstand im Amt.
Kandidatinnen & Kandidaten
Im nächsten Frühjahr wählen
die Kirchengemeinden unserer Landeskirche ihre Leitungsgremien. Genauer gesagt: den Kirchenvorstand.
Wahltag ist der 10. März 2024.
Viele wichtige Entscheidungen zum Thema „Wie sieht kirchliches Leben bei uns vor Ort in Zukunft aus?“ wollen getroffen werden. Alle Mitglieder sind eingeladen, an den Wahlen mitzuwirken und so Kirche
mitzugestalten.
Die Voraussetzungen dafür regelt das aktualisierte Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG), das die Landessynode 2022 beschlossen hat. Es enthält zahlreiche Neuregelungen, um die Stimmabgabe für die Wahlberechtigten zu erleichtern und die Wahlabläufe für die Kirchengemeinden zu vereinfachen und die
Übernahme von Leitungsaufgaben durch junge Menschen zu fördern:
So kann nun jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied für den Kirchenvorstand kandidieren, welches zu Beginn der Amtszeit des neuen Kirchenvorstands (also am 1. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet
hat und seit fünf Monaten zur Gemeinde zählt. Und wählen dürfen alle, die am 10. März 2024 mindestens 14 Jahre alt sind und seit
wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören.
Die Kirchenvorstandswahl 2024 bietet erstmals neben der Allgemeinen Briefwahl auch die Möglichkeit, online an der Wahl teilzunehmen: Die Onlinewahl findet von Anfang Februar bis zum 3. März 2024 statt. Alle Unterlagen für Brief- und Onlinewahl versendet ein Dienstleister im Auftrag
der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers direkt an die Wahlberechtigten. Um Herstellung und Versand der Wahlunterlagen müssen sich die Kirchengemeinden nicht kümmern. Gemeinden können -
zusätzlich zur Briefwahl und Onlinewahl - eine Urnenwahl durchführen, wenn sie dies möchten.
Weitere Erleichterungen für die Kirchengemeinden: Die Mindestzahl der zu wählenden Personen in einem Kirchenvorstand liegt nun
bei drei. Die Wahlvorschläge brauchen nicht mehr zehn Unterstützerunterschriften und können jederzeit bis 10. Oktober 2023 beim Kirchenvorstand eingereicht werden. Außerdem entfällt eine Auslegung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten sowie die
Pflege der Verzeichnisse. Auch die Erfassung der Wahlaufsätze und die Erstellung der Druckvorlage für die Stimmzettel erfolgt zentral.
Der Slogan der kommenden Kirchenvorstandswahl: „Kirche mit mir“ wird durch den Zusatz „Miteinander“ ergänzt. Alle Mittel und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden sich daran
ausrichten.
Weitere Informationen in gedruckter Form werden von der Landeskirche zur Verfügung gestellt und sind zusätzlich auf der Website www.kirchemitmir.de abrufbar.