Kirchengemeinde St. Petri - Cuxhaven
Kirchengemeinde St. Petri - Cuxhaven

Kirchenvorstand

Neue Kirchenvorstandswahl 2024:
Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten Sie haben Spaß daran, etwas zu gestalten und möchten sich für andere einsetzen? Teamarbeit ist Ihnen wichtig und Sie haben keine Angst vor Zahlen oder Verantwortung? Und neuerdings haben Sie sogar Zeit, in der Sie sich gern mit Ihren Fähigkeiten und Kenntnissen ehrenamtlich einbringen möchten? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Willkommen zur Mitarbeit in Ihrem Kirchenvorstand! Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt. Er leitet die Gemeinde gemeinsam mit dem Pfarramt. In regelmäßigen Sitzungen entscheiden die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher über die Schwerpunkte des Gemeindelebens. Zusammen mit dem Pfarramt gibt der Kirchenvorstand seiner Kirchengemeinde ein Gesicht. Mit viel Leidenschaft und verschiedensten persönlichen Begabungen schafft er die Grundlage für ein lebendiges Gemeindeleben. Als Leitungsgremium trifft er sich alle ein bis zwei Monate zu einer gemeinsamen Sitzung. Kollegiales Miteinander und eigenständiges Arbeiten werden dabei großgeschrieben. In der Zeit zwischen den Sitzungen können sich Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen je nach Zeitbudget dort engagieren, wo ihr Herz schlägt. Verschiedenste Kompetenzen bringen dabei viele Früchte, sei es in Projekten mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen in der Gemeinde, im Bereich Musik und Kultur, Gottesdienst oder Finanzen, sei es für die Kindertagesstätte oder diakonische Aufgaben, für Bau- oder Personalfragen und vieles mehr. Kirche lebt durch Sie - am 10. März 2024 ist wieder Kirchenvorstandswahl. Vielleicht sind Sie ja eine der Kandidatinnen oder Kandidaten? Sprechen Sie Ihren Kirchenvorstand oder Ihre Pastorin und Ihren Pastor an. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Ideen!
Kirchenvorstandswahl 2024:
Warum? Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mitgestalten. Mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben. Die Mitglieder des Kirchenvorstands tragen die Verantwortung für die Gemeinde.
Wie? Erstmals online wählen: von zu Hause am Computer. Per Brief: Sie erhalten Mitte Februar alle Unterlagen für alle Wahlmöglichkeiten - natürlich auch zur Briefwahl. Mit persönlicher Stimmabgabe: in einem Wahlraum Ihrer Kirchengemeinde in der Nähe.
Wen? Bis 10.10.2023 können sich Kandidatinnen und Kandidaten bewerben und vorgeschlagen werden, Voraussetzung sind ein Alter von 16 Jahren am Beginn der Amtsperiode und die Kirchenmitgliedschaft.

Kirchenvorstand bis 2024:

 

Pastor Marcus Christ, Vorsitzender

Götz Michael Weber, stv. Vorsitzender

Carsten-Sünnke Berendsen

Christian Daldorf

Sarah Herzog

Christian Hottel

Regina Reinhold

Carsten Richert

Gesine Schön

 

ErsatzkirchenvorsteherInnen:

Simone Fegert

Alexander Isheim

Karin Kliem

Dr. Christian Plath

Christine Prehn

 

Stand: 08.12.2021

 

Verabschiedung und Neubesetzung

Nach der Aufstellungspredigt von Pastor Marcus Christ, am 2.6.19, sind beim Kirchenvorstand keine Einsprüche eingegangen. Daher hat der Kirchenvorstand in seiner Sitzung am 11.6.19 beschlossen, die Ernennung von Pastor Marcus Christ auf die Pfarrstelle in St. Petri zu bestätigen.

Der Einführungsgottesdienst findet am Sonntag, 28. Juli 2019 um 15 Uhr statt. 

Der stellv. Superintendent des Kirchenkreises Cuxhaven-Hadeln, Klaus Volkhardt, hat die fünf Kirchenvorstände der Innenstadtgemeinden informiert, dass der Bischofsrat Pastor Marcus Christ ernannt hat, die Pfarrstelle an St. Petri zu übernehmen.

Pastor Marcus Christ studierte evangelische Theologie in Bielefeld-Bethel,
Hamburg und Göttingen. Das Vikariat und die erste Pfarrstelle hatte Marcus Christ im Oldenburgischen inne. Ab 2006 war er Militärpfarrer und Militärdekan in Nordholz und Rostock, bevor er seit Oktober 2018 als Pastor im Kirchenkreis Wesermünde tätig ist.

Marcus Christ ist verheiratet, Vater von zwei Töchtern und wohnt seit 2010 in Cuxhaven.

Die Aufstellungspredigt hat Marcus Christ im Gottesdienst am 2. Juni 2019 gehalten.

Am Sonntag, 12. Mai 2019, wurde unser langjähriger Gemeindepastor, Manfred Gruhn, mit einem Festgottesdienst in den Ruhestand verabschiedet.

 

Wie geht es mit der Pfarrstelle in St. Petri weiter?

Es gibt zwei verschiedene Besetzungsverfahren, die immer im Wechsel zum Zuge kommen: "Gemeindewahl" und "Ernennung".

1992 hatte sich u.a. Pastor Manfred Gruhn auf die damals freigewordene Pfarrstelle an St. Petri beworben. Der Kirchenvorstand hatte dann ihn und einen weiteren Kandidaten jeweils zu einer Sitzung eingeladen. Nach den Gesprächen fiel die Entscheidung. Es folgte die Aufstellungspredigt und dann die Einführung.

So kommt es dieses Mal zum Wiederbesetzungsverfahren durch Ernennung. Die Gemeinde hat im April die freiwerdende Stelle auf der Homepage der Landeskirche ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet Ende April. Bewerbungen gehen an das Landeskirchenamt. Die geeigneten Bewerber werden dann, nach Sichtung der Personalabteilung, dem Bischofsrat zur Auswahl vorgelegt. Zum Bischofsrat gehören der Landesbischof und die Landessuperintendenten. Anfang Mai ernennt dann der Bischofsrat eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten.

Da die fünf Cuxhavener Innenstadtgemeinden ein verbundenes Pfarramt bilden, wird zu einer gemeinsamen Sitzung der fünf Kirchenvorstände eingeladen. Jeder Kirchenvorstand muss dabei für sich beschlussfähig sein. Auf dieser Sitzung teilt der Superintendent oder einer seiner Vertreter den Namen der Kandidatin bzw. des Kandidaten mit, den der Bischofsrat ernannt hat.

Danach gilt es ein förmliches Verfahren abzuarbeiten, das in einem ‚Pendelformular’ festgelegt ist. Nach der Bekanntgabe in den Kirchenvorständen muss die Entscheidung offiziell im Gottesdienst der St. Petri-Gemeinde abgekündigt werden. Dabei wird der Gemeinde auch mitgeteilt, wann die Kandidatin bzw. der Kandidat einen Gottesdienst mit der so genannten Aufstellungspredigt hält. Nach diesem Gottesdienst haben aber nur die Mitglieder der St. Petri Kirchengemeinde die Möglichkeit zu einem Einspruch. Wenn dies nicht geschieht, stellt der Kirchenvorstand es dementsprechend fest und bestätigt die Ernennung. Zwischen der Ernennung und der Einführung auf die Pfarrstelle sollen nach dem Kirchengesetz mindestens 4 Wochen liegen.

Der Kirchenvorstand hofft, dass die Pfarrstelle möglichst bald wieder besetzt werden kann. Über die konkreten Entwicklungen im Besetzungsverfahren werden wir Sie über die Abkündigungen in den Gottesdiensten, dem Schaukasten, der öffentlichen Presse und auf dieser Seite informieren. Und vielleicht wird sich Ihnen im nächsten Gemeindebrief schon die neue Pastorin oder der neue Pastor vorstellen.

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